Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Insbesondere im Steuerstraf- und Wirtschaftsstrafrecht ist die frühzeitige Einschaltung eines Verteidigers unumgänglich, um den Vorsprung der Ermittlungsbehörden aufzuholen und weiter ausufernde Ermittlungen zu verhindern, sondern stattdessen frühzeitige Einigungen mit den Strafverfolgungsbehörden zu erzielen.
Im Gegensatz zu anderen Disziplinen des Strafrechts ist im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht Schweigen nicht immer Gold. Deutlich vielversprechender sind frühzeitige Gespräche mit den Ermittlungsbeamten. Durch unsere langjährige Tätigkeit im Bereich des Steuer- und Wirtschaftsstrafrechts kennen wir unsere „Gegner“ in den Strafverfolgungsbehörden und können so oftmals verhältnismäßig geräuschlose Verfahrensabschlüsse erzielen.