Mönchengladbach
Im Jahr 2016 haben wir unseren Hauptsitz in den Nordpark Mönchengladbach verlegt. Das Gewerbegebiet Nordpark liegt nur drei Kilometer vom Stadtzentrum Mönchengladbach und 40 Kilometer vom Flughafen Düsseldorf entfernt, mit direkter Autobahnanbindung (A 61). In der unmittelbaren Nachbarschaft sind Borussia Mönchengladbach und das größte Hockeystadion Europas zu finden.
Das Landgericht Mönchengladbach ist zuständig für die Amtsgerichte Erkelenz, Grevenbroich, Mönchengladbach-Rheydt und Viersen. Das Amtsgericht Erkelenz bedient die Gemeinden Ekelenz, Hückelhoven und Wegberg. Das Amtsgericht Grevenbroich ist für die Gemeinden Grevenbroich, Jüchen und Rommerskirchen zuständig. Das Amtsgericht Viersen für Niederkrüchten, Schwalmtal und Viersen.
Für Verfahren aus dem Bereich Steuerrecht ist für Mönchengladbach das Finanzgericht Düsseldorf zuständig. Neben dem Finanzamt Mönchengladbach gehören u.a. noch die Finanzämter Geldern, Grevenbroich, Hilden, Kempen, Kleve, Neuss, Velbert, Viersen und Wesel zum Düsseldorfer Zuständigkeitsbereich im Steuerrecht.
Erkelenz
Seit Mai 2022 unterhalten wir eine Zweigstelle im Kreis Heinsberg. Als westlichster Kreis Deutschlands verzeichnet der Kreis Heinsberg seit geraumer Zeit einen bemerkenswerten Zuzug von Unternehmen nebst entsprechenden Bevölkerungswachstums. Mit drei Gründerzentren in Hückelhoven, Geilenkirchen und Übach-Palenberg sind Inkubatoren für junge Unternehmen entstanden.
Aus Erkelenz beraten wir u.a. für die Amtsgerichtsbezirke Eschweiler, Geilenkirchen, Heinsberg und Jülich (Landgericht Aachen) sowie z. B. Bergheim und Kerpen aus dem LG-Bezirk Köln.
In Streitigkeiten aus dem Steuerrecht ist das Finanzgericht Köln zuständig. Erkelenz, Geilenkirchen und Jülich haben eigene Finanzämter.
Moers
Auch in Moers sind wir seit geraumer Zeit mit einer Zweigstelle ansässig und bieten dort unsere juristischen Dienstleistungen an. Wir sind auf verschiedene Rechtsgebiete spezialisiert und beraten sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in rechtlichen Angelegenheiten.
Für Moers sind folgende Gerichte zuständig:
Amtsgericht Moers: Zuständig für Zivil-, Straf- und Familiensachen in erster Instanz.
Landgericht Kleve: Das nächsthöhere Gericht für Berufungen und größere Zivil- und Strafverfahren.
Oberlandesgericht Düsseldorf: Zuständig für Berufungen und Revisionen von Entscheidungen der Amts- und Landgerichte in der Region.
In Arbeitsrechtssachen ist das Arbeitsgericht Wesel und für Sozialrecht das Sozialgericht Duisburg zuständig.