Zögern Sie also nicht, uns zu kontaktieren. Sei es für die Begleitung einer einvernehmlichen Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft oder der (notfalls streitigen) Geltendmachung Ihrer Ansprüche als Erbe/Erbin. Wir machen Ihren Pflichtteil geltend oder beraten Sie als Adressat eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruchs.
Die Beratung zu und Erstellung von Testamenten runden unser Tätigkeitsprofil ab. Auch bei der Planung und Formulierung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten sind wir Ihr Ansprechpartner.