Was ist eine Patientenverfügung?
Patientenverfügungen sind schriftliche Dokumente, welche von jeder Person zu jeder Zeit vorsorglich erstellt werden können. Sinn und Zweck ist die Regelung gegebenenfalls zukünftig erforderlich werdender medizinischer Maßnahmen, oder deren Unterlassen.
Eine Patientenverfügung stellt die Durchsetzung des späteren Patientenwillens sicher, auch für den Fall, dass ein solcher Wille im Fall der Fälle nicht mehr eigenständig formuliert werden kann.
Warum sollte eine Patientenverfügung möglichst präzise formuliert sein?
Ein Beispiel für die Relevanz der möglichst präzisen Formulierung einer Patientenverfügung ist ein aktueller Fall.
Im Mai 2008 hat eine damals 68-jährige Frau aus dem Raum Freising einen Schlaganfall erlitten, woraufhin sie ins Wachkoma fiel. Seitdem ist sie ein Pflegefall. Einen Monat nach ihrem Schlaganfall konnte sie noch äußern sie wolle sterben. 10 Jahre vor dem Schlaganfall erstelle sie eine, wie sich später herausstellte, zu ungenaue Patientenverfügung.
Ihr Sohn stellte 2014 einen Antrag darauf, dass die künstliche Ernährung eingestellt werden solle. Den Antrag lehnte das Landgericht Landshut deswegen ab, da die Formulierung in der Patientenverfügung: „Aktive Sterbehilfe lehne ich ab“ zu ungenau war.
Sie sei so zu verstehen, dass die Frau keine Einstellung der künstlichen Ernährung wolle.
Daraufhin lag der Fall 2017 dem BGH vor, welcher die Sache zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwies.
Das Landgericht urteilte daraufhin, dass die Patientenverfügung zwar recht pauschal und teils widersprüchlich war, es jedoch mehrere Zeugen gab, welche den tatsächlichen Willen der Frau belegen. Demnach sollte hier die künstliche Ernährung eingestellt werden.
Der Ehemann, welcher dies nicht akzeptieren wollte, legte letztlich Beschwerde ein, sodass der Fall wieder vor dem BGH landete, welcher die Ansicht des Landgerichts jedoch untermauerte und bestätigte.
Mit dieser Entscheidung wird es einfacher, Patientenverfügungen zu befolgen, auch wenn sie nicht ausreichend präzise formuliert sind, da die Aussagen potentieller Zeugen auf jeden Fall Berücksichtigung finden dürfen. Jedoch ist daran zu erinnern, wie wichtig eine präzise Patientenverfügung ist. Nicht immer sind Zeugen vorhanden, die den wirklichen Willen des Verfassers einer Patientenverfügung unmissverständlich belegen können.
Im genannten Fall durfte die Frau nach ihrem wirklichen Willen sterben, da es die Formulierung in Verbindung mit Zeugenaussagen zuließ. Bei unpräziserer Formulierung und fehlender Zeugen wäre dies jedoch nicht möglich gewesen, denn es muss immer erkennbar sein, in welcher konkreten Behandlungssituation was geschehen soll.
Einladung:
Wenn Sie genauer über das Thema Patientenverfügung und weitere verwandte Themengebiete aufgeklärt werden möchten, besuchen Sie gerne unsere kostenlose Infoveranstaltung „Erbrecht für Jedermann“ am 26.02.2019 um 19:00 Uhr.
Dort gehen wir anschaulich auf zu beachtende Aspekte und, soweit es die Besucherzahl zulässt, gerne auf individuelle Einzelfragen für Sie ein.