In unserer Blog-Reihe „Die Grundrechte – Ihr Recht“ werden wir jedes einzelne Grundrecht einfach und verständlich innerhalb eines Artikels anhand von Praxisbeispielen erklären und vorstellen, damit Sie wissen, was (Ihr) Recht ist!
Um in das Thema einzuleiten: Was sind Grundrechte überhaupt und für wen sind sie gedacht? Zuerst einmal gilt es zwischen zwei verschiedenen Dimensionen der Grundrechte zu unterscheiden.
Auf der einen Seite existiert die objektiv-rechtliche Dimension der Grundrechte. Diese wendet sich an den Staat, indem sie ihm Eingriffe in bestimmte Rechte des Bürgers verbietet bzw. erschwert. Auf der anderen Seite besteht die subjektiv-rechtliche Dimension, welche sich an den Bürger richtet. Gestützt auf Grundrechte kann dieser vom Staat ein bestimmtes Verhalten einfordern und Eingriffe des Staates in seine Freiheit abwehren. Beruhend auf dieser Grundlage gibt es eine weitere Systematik die Grundrechte in ihrer zugrundeliegenden Funktionsweise zu verstehen – und zwar mittels der verschiedenen Status.
Der Status negativus
Grundrechte konstituieren ein Eingriffsabwehrrecht des Einzelnen gegenüber dem Staate. Dem Staat sind ungerechtfertigte Eingriffe in Freiheit und Eigentum bzw. Ungleichbehandlungen seiner Bürger verboten. Gleichzeitig hat der Bürger das Recht sich gegen diese ungerechtfertigten Hoheitsakte zu wehren.
Der Status positivus
Hier kommt den Grundrechten die Funktion von Handlungspflichten zu. Sie verpflichten den Staat positiv zu einem bestimmten Handeln. Demnach hat der Einzelne ein bestimmtes Leistungsrecht, durch welches Freiheit durch den Staat gewährleistet werden soll. Hier wird unterteilt in einerseits originäre Leistungsrechte (Recht auf zusätzliches staatliches Handeln), wie z.B. Schutzrechte (Schutz vor nicht vom Staat ausgehenden Bedrohungen).
Und andererseits derivative Leistungsrechte, welche auf die Teilhabe des Einzelnen an bereits bestehenden Leistungen abzielen.
Der Status activus
Letztlich wirken die Grundrechte auch als Gestaltungsspielräume. Gestaltung meint das Recht auf Teilhabe am Gemeinwesen und betrifft damit die „Freiheit im Staat“ oder „Freiheit für den Staat“. Beispiele sind hier das aktive sowie passive Wahlrecht der Bürgerinnen und Bürger.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar“ – das hat jeder schon einmal gehört. Was es damit auf sich hat, erfahren Sie nächsten Sonntag in unserem zweiten Artikel: "Der Artikel 1 Grundgesetz".