Kurzarbeitergeld (KuG) wird auf Antrag des Arbeitgebers oder des Betriebsrates von der Agentur für Arbeit gewährt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Kurz gefasst müssen vorliegen:
Die Höhe des KuG beträgt 60% des ausgefallenen Entgeltes (67% bei Eltern).
Weiterhin ist jedoch zu berücksichtigen, dass neben des KuG auch die Möglichkeit bestehen kann, einen Entgeltfortzahlungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz geltend zu machen.