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Welche Voraussetzungen müssen vorliegen?

Kurzarbeitergeld in der Coronakrise

Þ22 März 2020, 00:00
Ғ681
Lesezeit: 0,5 min
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Kurzarbeitergeld (KuG) wird auf Antrag des Arbeitgebers oder des Betriebsrates von der Agentur für Arbeit gewährt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Kurz gefasst müssen vorliegen:

  • Ein erheblicher Arbeitsausfall mit resultierendem Entgeltausfall (10% der Arbeitnehmer müssen von mehr als 10% Entgeltausfalls betroffen sein)
  • Beruhend auf wirtschaftlichen Gründen (z.B. Warenlieferungen bleiben aus) oder einem unabwendbaren Ereignis (Betriebsschließung wegen der Coronakrise)
  • Zustimmung des Arbeitnehmers
  • Antrag bei der Agentur für Arbeit

 

Die Höhe des KuG beträgt 60% des ausgefallenen Entgeltes (67% bei Eltern).

Weiterhin ist jedoch zu berücksichtigen, dass neben des KuG auch die Möglichkeit bestehen kann, einen Entgeltfortzahlungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz geltend zu machen.

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