Neuerdings finden sich in den Großstädten sowie anderen Ballungszentren Deutschlands gehäuft die sogenannten E-Scooter.
Mittels einer App, bei der man sich verifizieren muss, können diese von verschiedenen Anbietern zur Verfügung gestellten, City-Bike ähnlichen, elektrisch betriebenen Scooter gefahren werden.
Aufgrund der äußerlichen sowie auch fahrtechnischen Unterschiedlichkeit besteht gegebenenfalls Unklarheit über die geltenden Grenzen der zulässigen Blutalkoholkonzentrationen während der Inbetriebnahme im Verkehr.
Zu erwähnen ist hier jedoch, dass dieselben Promillegrenzen wie beim Betrieb eines KfZ gelten.
Für Fahranfänger unter 21 liegt die Promillegrenze wie gewohnt bei 0,0.
Ein Unterschied besteht jedoch dahingehend, dass die Kleinstfahrzeuge schon ab 14 Jahren zugelassen sind.
Sind Sie kein Fahranfänger mehr, liegt somit die erlaubte Blutalkoholkonzentration bei 0,5 Promille im Blut. Eine absolute Fahruntüchtigkeit und damit eine Straftat liegt ab einem Promillewert von 1,1 vor.