Am 01. Juli beginnen die Finanzämter, die im Rahmen des automatischen Informationsaustauschs erhaltenen Daten deutscher Steuerbürger, auszuwerten. Seit 2014 liefern die übrigen EU Staaten Informationen zu Bankverbindungen deutscher Staatsbürger an das Bundeszentralamt für Steuern. Mittlerweile erhält Deutschland Kontoinformationen Deutscher im Ausland aus ca. 100 Ländern.
Die Deutsche Finanzverwaltung war bisher technisch nicht in der Lage, die übermittelten Daten auszuwerten.
Ab dem 01.07. ist aber die Software zum Auslesen der Daten im Einsatz.
Abzuwarten bleibt, ob die Finanzämter die Betroffenen zunächst für weitere Informationen anschreiben, oder gleich das Satrafverfahren einleiten. Auf bloße Auskunftsersuchen des Finanzamtes sollte nicht vorschnell reagiert werden.