Eine Firmenwagengestellung mit uneingeschränktem privaten Nutzungsrecht hält einem Fremdvergleich nicht stand.
Obwohl das oberste Deutsche Finanzgericht dem Finanzamt Recht gegeben hat, lassen sich der Gerichtsentscheidung für die Zukunft einige Argumente entnehmen, um Verträge über die Nutzung eines Firmenwagens wasserdicht zu machen.