Bereits in den vergangenen Jahren gab es vermehrt Anzeichen für Auskunftsersuchen der Finanzämter bei Kryptobörsen. Erfragt worden sein sollen sowohl die Trading Daten der Kryptobörsen als auch personenspezifischen Kontoaktivitäten. In den vergangenen Monaten haben die Finanzbehörden Sammelauskunftsersuchen an die bekannten Krypto-Börsen gestellt. Diese sind, zumindest teilweise, bereits beantwortet. Die ersten Betroffenen haben schon Post vom Finanzamt bekommen.
Einnahmen im Zusammenhang mit Kryptowährungen sind grundsätzlich steuerpflichtig.
Dennoch ist eine strafbefreiende Selbstanzeige vielfach auch dann noch möglich, wenn der Steuerpflichtige bereits vom Finanzamt oder der Steuerfahndung angeschrieben worden ist. Vielfach baut das Finanzamt/die Steuerfahndung dem Steuerpflichtigen eine sogenannte goldene Brücke zurück in die Steuerehrlichkeit. Ob dies der Fall ist, erkennt man in der Regel an der Formulierung der Schreiben des Finanzamtes/der Steuerfahndung.
Die Handlungsempfehlung ist klar: Zügige Prüfung und Aufbereitung der an das Finanzamt zu liefernden Daten und Unterlagen. Anschließende "Lieferung" an das Finanzamt unter Berücksichtigung der übrigen Voraussetzungen an eine strafbefreiende Selbstanzeige.
Sofern eine zügie Aufbereitung der Unterlagen nicht möglich ist, ist eine Schätzung der Einnahme in Erwägung zu ziehen, um die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige nicht zu gefährden.