Airbnb ist verurteilt worden, Daten registrierter Vermieter an die deutschen Finanzämter herauszugeben. Und hat dies auch getan.
Erste Betroffene haben bereits Post vom Finanzamt bekommen.
Ein Mandant aus Berlin wurde zwar (bisher) nicht von seinem zuständigen Wohnsitzfinanzamt, dafür aber von dem für die Bettensteuer zentral zuständigen Finanzamt Marzahn angeschrieben. Denn die Einnahmen aus Vermietung über Airbnb sind nicht nur einkommen- und gegebenenfalls umsatz- und gewerbesteuerpflichtig, sondern unterliegen, wie eine Übernachtung im Hotel, auch der Bettensteuer. In anderen Städten auch Belegungssteuer oder Zimmersteuer genannt.
Im Berliner Verfahren wurde gegen den Vermieter nicht sofort ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet, sondern ihm die Möglichkeit gegeben, die Einkünfte nachzuerklären und so straffrei davon zu kommen.
Um eine bundesweite Praxis dürfte es sich hierbei aber nicht handeln. Denn wenn das Finanzamt bereits eine Steuerhinterziehung aufgedeckt hat, muss eigentlich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet werden. Eine Nacherklärung der Einkünfte aus Vermietung, also eine strafbefreiende Selbstanzeige, ist dann nicht mehr möglich.
Für Vermieter gilt es also, dem Finanzamt nicht die Zeit zu lassen, die von Airbnb erhaltenen Daten mit den Steuererklärungen des Vermieters zu vergleichen, sondern so schnell wie möglich eine Selbstanzeige abzugeben, um die Tatentdeckung zu verhindern und stattdessen in den Genuss der Straffreiheit zu kommen.