Mitte des Jahres 2021 hatte die Bundesrepublik Deutschland eine Steuer CD aus Dubai gekauft. Auf der CD sollten sich "steuererhebliche Daten" aus Dubai befunden haben.
Mittlerweile hat die Auswertung der CD durch die örtlichen Finanzämter begonnen. Unter Zugrundelegung der in unserer Kanzlei bearbeiteten Fälle handelt es sich bei den Daten primär um Informationen über Immobilien in Dubai, welche in Deutschland steuerpflichtigen Personen gehören.
Die Rechtslage, was Einkünfte aus der Vermietung einer Immobilie in Dubai anbetrifft, ist eindeutig. Besteht ein Deutscher Wohnsitz im Sinne des Steuerrechts, sind Einnahmen aus der Vermietung einer Wohnung in Dubai steuerpflichtig. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Vereinigten Arabischen Emirate keine Steuern auf solche Einkünfte erheben. Außerdem ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Emiraten ausgelaufen.
Wer in gerade umrissenen Zusammenhängen Post vom Finanzamt bekommt, sollte seine Einnahmen offenlegen. In der Regel baut das Finanzamt eine goldene Brücke zurück in die Steuerehrlichkeit. Ohne dass ein Strafverfahren durchgeführt wird. Allerdings sollte eine Berichtigungserklärung die Voraussetzungen einer strafbefreienden Selbtanzeige erfüllen, um auf Nummer sicher zu gehen. Schließlich muss sich der Steuerpflichtige auf Rückfragen zur Mittelherkunft bei Anschaffung der Immobile einstellen.