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Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus

Þ25 März 2020, 00:00
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NRW hat auf Grundlage der Ermächtigungen und Zuständigkeiten im Infektionsschutzgesetz die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus (CoronaSchVO) erlassen. 

Der Aufenthalt im Freien mit mehr als 2 Personen wird als Straftat im Höchstmaß mit einer  Freiheitsstrafe von 2 Jahren bedroht.
Die meisten Verstöße sind als Ordnungswidrigkeiten eingeordnet. Hier ein Überblick.

 

 

 

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