NRW hat auf Grundlage der Ermächtigungen und Zuständigkeiten im Infektionsschutzgesetz die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus (CoronaSchVO) erlassen.
Der Aufenthalt im Freien mit mehr als 2 Personen wird als Straftat im Höchstmaß mit einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren bedroht.
Die meisten Verstöße sind als Ordnungswidrigkeiten eingeordnet. Hier ein Überblick.
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